- Sein(en) Teil weghaben
- Sein[en] Teil weghabenMit dieser umgangssprachlichen Fügung wird zum einen ausgedrückt, dass jemand einen schweren [gesundheitlichen] Schaden erlitten hat: Mit vierzehn Jahren hat er zwei Tage unter den Trümmern eines eingestürzten Hauses gelegen, seitdem hat er sein Teil weg. - In einer weiteren Bedeutung besagt die Wendung, dass man keine weiteren Ansprüche mehr stellen darf, weil man seinen Anteil bereits bekommen hat: Finger weg vom Kuchen! Du hast dein Teil schon weg, jetzt sind die anderen Kinder dran!
Universal-Lexikon. 2012.